Ein Wildacker sollte nur dort angelegt werden, wo er sich in Bezug auf den Naturschutz nicht negativ auswirkt. Ökologisch wertvolle Flächen kommen daher nicht in Frage.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Eine ehemalige landwirtschaftliche Nutzfläche
  • Die Trasse einer Stromleitung
  • Wegeränder

Beispiele für falsche Antworten:

  • Eine Trockenwiese
  • Eine Feuchtwiese mit seltenen Tieren