Worum geht es hier ?
Grundsätzlich gelten in Naturschutzgebieten die gleichen Regelungen wie in Nicht-Naturschutzgebieten, d.h. in Notzeiten kann eine angemessene Fütterung der notleidenden Wildarten stattfinden. Für einzelne Naturschutzgebiete kann es aber z.B. aufgrund des Landschaftsplans spezielle Einschränkungen geben.
Beispiele für richtige Antworten:
- Eine Fütterung ist nur in Notzeiten gestattet
- Wildfütterungen sind prinzipiell auch in Naturschutzgebieten erlaubt
- Ja, es sei denn es gibt für das spezielle Naturschutzgebiet eine Sonderregelung
Beispiele für falsche Antworten:
- Eine Fütterung in Naturschutzgebieten ist stets verboten
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