Worum geht es hier ?

Der DJV hat die wesentlichen Informationen in einem kurzen Artikel zusammengefasst: Veränderte Organe müssen zusammen mit dem zugehörigen Wildkörper und den nicht veränderten Organen (außer den unveränderten des Verdauungstraktes) bei der Untersuchungsstelle abgegeben werden.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Veränderte Organe
  • Der zugehörige Wildkörper
  • Die nicht veränderten Organe außer denen des Verdauungstrakts

Beispiele für falsche Antworten:

  • Nur die veränderten Organe
  • Der unveränderte Verdauungstrakt