Worum geht es hier ?

Prinzipiell darf Fallwild nur dann durch Vergraben unschädlich beseitigt werden, wenn sicher ist dass es keine anzeigepflichtigen Erkrankungen hat.

Das ist dann der Fall, wenn die entsprechenden Kennzeichen / Merkmale fehlen, oder wenn sie zwar (scheinbar) vorhanden sind aber eine Freigabe durch das zuständige Veterinäramt erfolgt ist.

Das Wild muss dabei mindestens 50cm tief vergraben werden.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Fallwild ohne anzeigepflichtige Erkrankungen

Beispiele für falsche Antworten:

  • Alle Arten von Haarwild außer Schalenwild