Worum geht es hier ?

Das Dienstleistungszentren Ländlicher Raum des Landes Rheinland-Pfalz hat zum Thema „Verbiss durch Kaninchen und Hasen“ einen interessanten Artikel veröffentlicht. Dort heißt es:

Ein Zaun, der Hasen und Wildkaninchen das Eindringen verwehrt, muss mindestens 1 m hoch sein und 30 cm eingegraben werden; die Maschenweite darf höchstens 40 mm betragen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • 40mm

Beispiele für falsche Antworten:

  • 15mm
  • 75mm
  • 10cm