C-117: Darf mit einer Flinte Schalenwild erlegt werden?

Worum geht es hier ?

Das Bundesjagdgesetz verbietet in §19 Abs. 1 Satz 1 ganz pauschal den Schuss mit Schrot auf Schalenwild. Nicht verboten ist allerdings die Verwendung von Flintenlaufgeschossen. Darüber hinaus gilt das Verbot in NRW gemäß §19 Abs. 1 Satz 3 LJG nicht für den Fangschuss.

Zusätzlicher Hinweis zu Flintenlaufgeschossen: Diese müssen in NRW gemäß §19 Abs. 1 Satz 3 LJG bleifrei sein.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Ja, bei Verwendung von Flintenlaufgeschossen (bleifrei)
  • Ja, bei einem Fangschuss

Beispiele für falsche Antworten:

  • Das hängt von der Schrotgröße ab
  • Nur wenn große Schrote (Posten) verwendet werden

4 Kommentare

  1. …der Fangschuss mit Schrot oder Posten ist auch erlaubt.

  2. …hier scheint es entgegen dem BJG im LJG-NRW erlaubt zu sein einen Fangschuss mit Schrot oder Posten auf Schalenwild abzugeben.

    Bundesjagdgesetz
    § 19 Sachliche Verbote
    (1) Verboten ist
    1.
    mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuß, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen;

    Landesjagdgesetz-NRW
    § 19 (Fn 18)
    Sachliche Verbote
    (Ergänzend zu § 19 BJG)

    (1) In Ergänzung des § 19 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes ist verboten:
    1. mit Schrot oder Posten auf Schalenwild zu schießen; ausgenommen ist der Fangschuss;

  3. Servus, ja bei der Verwendung von bleifreier Flintenlaufgeschosse.

    So steht es im Lehrbuch.

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