Worum geht es hier ?

Ja, darf er, aber nicht als Jäger. Das ist durch §16 BJG ausdrücklich untersagt. Dennoch kann er z.B. als Treiber teilnehmen, so wie jeder andere Nicht-Jäger.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Nicht als Jäger
  • Eine Teilnahme als Treiber ist erlaubt

Beispiele für falsche Antworten:

  • Ja, da auch ein Jugendjagdschein ein Jagdschein ist
  • Jugendliche dürfen in keiner Form an einer Jagd teilnehmen