Worum geht es hier ?

Entweder der Inhaber muss über eine entsprechende Waffenbesitzkarte (WBK) verfügen, vgl. §10 Waffengesetz. Über diese allgemeine Regel hinaus nennt der Gesetzgeber noch weitere besondere Erlaubnistatbestände z.B. für Jäger, Waffenhändler oder Büchsenmacher.

Achtung – ein Tagesjagdschein reicht hier nicht aus ! Mit dem Tagesjagdschein kann man zwar Munition, aber keine Waffe erwerben.

Beispiele für richtige Antworten:

  • An Inhaber einer passenden WBK gemäß §10 Waffengesetz
  • An Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins
  • An Büchsenmacher oder Waffenhändler

Beispiele für falsche Antworten:

  • An Teilnehmer von Jägerkursen
  • An jeden, sofern die Vorstellung bei der Polizei vereinbart ist
  • An Personen mit einem einwandfreien polizeilichen Führungszeugnis