Worum geht es hier ?

Der Jagdausübungsberechtige darf sich nur solche Tierarten aneignen, die dem Jagdgesetz unterliegen. In §2 des LJG NRW findet man die zugehörige Liste.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Fuchs
  • Waschbär
  • Rebhuhn

Beispiele für falsche Antworten:

  • Eichhörnchen
  • Mehlschwalbe
  • Hund