Worum geht es hier ?

Etwas flapsig könnte man sagen: jeder der einen hat. Mit dem Jagderlaubnisschein erlaubt es der Jagdausübungsberechtige einem Jagdgast, die Jagd in seinem Revier auszuüben. Dieser Jagdgast muss den Erlaubnisschein bei der Jagd mit sich führen. Die Details regelt §12 des LJG NRW.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Der Jagdgast, sofern er nicht in Begleitung des Jagdausübungsberechtigen ist
  • Der Inhaber des Erlaubnisscheins, sofern er nicht in Begleitung des Jagdausübungsberechtigen ist

Beispiele für falsche Antworten:

  • Der Pächter
  • Der Jagdausübungsberechtigte
  • Der Jagdschutzbeauftragte