D-51: Wer darf in einem befriedeten Bezirk Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen?

Worum geht es hier ?

Die Antwort gibt §4 LJG NRW.

(4) In befriedeten Bezirken dürfen die im Sinne von Absatz 3 sachkundigen Eigentümer und Nutzungsberechtigten sowie deren sachkundige Beauftragte unter Beachtung der jagd- und tierschutzrechtlichen Vorschriften jederzeit Wildkaninchen fangen oder töten und sich aneignen. Für den Gebrauch von Schusswaffen ist eine Genehmigung nach Absatz 3 Satz 3 erforderlich.

Beispiele für richtige Antworten:

  • sachkundigen Eigentümer und Nutzungsberechtigte
  • deren sachkundige Beauftragte

Beispiele für falsche Antworten:

  • Ausgebildete Jäger
  • Nur Jäger mit einer Fangjagdausbildung

2 Kommentare

  1. Meines Wissens, hat sich das geändert. Evtl. Aktualisieren.
    Gruss

    • Admin

      4. Juli 2021 um 10:59 Uhr

      Hallo Clemens! Ich habe nochmal nachgeschlagen, und an der gesetzlichen Regelung in §4 LJG NRW hat sich nichts geändert. Was genau meinst du ? Beste Grüße, Martin

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert