Worum geht es hier ?

Die Funktion des Jagdberaters wird in §51 des LJG NRW beschrieben:

(5) Die Jagdbeiräte und Jagdberater haben die Aufgabe, die Jagdbehörden zu beraten. Die Jagdbeiräte sind in allen grundsätzlichen Fragen zu hören.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Er berät die Jagdbehörden

Beispiele für falsche Antworten:

  • Er schult Jungjäger
  • Er ist der Vorsitzende des Jagdbeirats
  • Er zertifiziert Jagderlaubnisscheine