Worum geht es hier ?

Hier zieht die Vorschrift des §1a LJG NRW. Die Kennzeichen sind bei der UJB abzuliefern. Unter „Kennzeichen“ sind dabei z.B. Ohrmarken, Sender oder auch Ringe von beringtem Federwild zu verstehen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Bei der unteren Jagdbehörde

Beispiele für falsche Antworten:

  • Beim Veterinäramt
  • Bei der unteren Landschaftsbehörde