D-73: Ein Jagdpächter möchte in seinem Revier Fasane aussetzen.

Worum geht es hier ?

Das darf er, aber nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde. Ausnahme: wenn es sich um Fasane handelt, die aus Eiern verlassener Gelege des Bezirks geschlüpft sind, dürfen sie ohne weiteres ausgesetzt werden. Details kann man in §31 LJG NRW nachlesen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Das geht nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde
  • Biotopverbessernde Hegemaßnahmen für die auszusetzende Wildart müssen nachgewiesen werden
  • Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung muss ihr Einvernehmen erteilten
  • Fasane aus verlassenen Gelegen des jeweiligen Reviers benötigen keine Genehmigung

Beispiele für falsche Antworten:

  • Das kann er jederzeit tun
  • Das Auswildern von Fasanen ist untersagt, wie bei Schwarzwild und Wildkaninchen

1 Kommentar

  1. Hallo,
    Ich habe den Paragraphen so verstanden, dass es auch keiner Genehmigung bedarf wenn es schon vorher Fasane im Revier gab.
    Außerdem ist es verboten, Fasane später als 8 Wochen vor Beginn der Jagdausübung auf diese Wildart auszusetzen.
    Nur als Ergänzung. Quelle: Buch Jagdrecht NRW 10. Auflage
    Eine Tolle Seite hast du hier. Vielen Dank dafür!

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