Worum geht es hier ?

Die zugehörige gesetzliche Festlegung findet man in §22 LJG NRW:

(8) Die oder der Jagdausübungsberechtigte hat über den Abschuss des Wildes und über das Fallwild eine Streckenliste zu führen.

Wichtig: Es ist auch Fallwild einzutragen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Alles erlegte Wild
  • Alles Fallwild

Beispiele für falsche Antworten:

  • Eine Streckenliste wird nur für Haarwild geführt
  • Seit 2015 wird für Rehwild keine Streckenliste mehr geführt