Worum geht es hier ?

Ein Verbissgutachten stellt fest, wie stark die Schäden durch Wildverbiss im Forst sind. Gemäß §22 LJG NRW muss die Forstbehörde zur Wahrung der berechtigten Ansprüche der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden in regelmäßigem Turnus von drei bis fünf Jahren ein „Gutachten zum Einfluss des Schalenwildes auf die Verjüngung der Wälder“ (Verbissgutachten) erstellen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Es handelt sich um ein „Gutachten zum Einfluss des Schalenwildes auf die Verjüngung der Wälder“

Beispiele für falsche Antworten:

  • Das Gutachten misst den Stress von Schwarzwild anhand des Verbisses von Jungtieren
  • Das sog. Verbeißen ist eine meldepflichtige Krankheit von Grünpflanzen
  • Das Gutachen sorgt für die Verjüngung der Wälder