Worum geht es hier ?

Der Tatbestand der schweren Wilderei wird in §292 StGB beschrieben. Sie liegt vor wenn die Wilderei …

1. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,
2. zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder
3. von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich

betrieben wird. Sie wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Wenn die Wilderei zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise betrieben wird
  • Wenn die Wilderei gewerbs- oder gewohnheitsmäßig betrieben wird
  • Wenn die Wilderei von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich betrieben wird

Beispiele für falsche Antworten:

  • Wenn mehr als 3 Stück Wild gewildert werden
  • Wenn Rotwild gewildert wird
  • Bei seltenen Tieren, z.B. Seeadler