Worum geht es hier ?

Dies wird durch §39 Bundesnaturschutzgesetz festgelegt. Dort wird das Abbrennen generell verboten, ohne eine zeitliche Einschränkung.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Ganzjährlich

Beispiele für falsche Antworten:

  • Während der Brutzeit (im Sommer)
  • Ein Abbrennen ist nur im Winter erlaubt