Worum geht es hier ?

Auch hier gibt es eine Bundesregelung. In §39 Bundesnaturschutzgesetz wird „jedem“ das Recht eingeräumt in geringen Mengen für den eigenen Gebrauch zu sammeln.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Ja, für den eigenen Gebrauch

Beispiele für falsche Antworten:

  • Nein, das Aneignungsrecht liegt beim Jagdausführungsberechtigten
  • Nein, es gibt keine Mengenbeschränkungen für das Sammeln