Worum geht es hier ?

Jetzt wird es trickreich: nach dem aktuellen Landschaftsgesetz NRW (eigentlich mittlerweile: Landesnaturschutzgesetz) gibt es keine Landschaftswacht mehr, sondern eine Naturschutzwacht.

Die Aufgaben sind gleich geblieben: gemäß §69 Landschaftsgesetz NRW ist es die Aufgabe der Naturschutzwacht, die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft zu benachrichtigen und darauf hinzuwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden

Beispiele für richtige Antworten:

  • Die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft zu benachrichtigen
  • Darauf hinzuwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden

Beispiele für falsche Antworten:

  • Die Landschaftswacht wacht über Spielplätze um dort Hunde zu vergrämen
  • Die Landschaftswacht ist für die Erstellung der Unfallverhütungsvorschriften zuständig
  • Die Landschaftswacht ersetzt seit 2017 die untere Landschaftsbehörde