Worum geht es hier ?

Das Betreten einer Forstkultur ist zwar prinzipiell verboten (vergleiche Frage D-117), aber der Jagdschutzberechtigte hat nicht die Aufgabe das Forstrecht zu wahren. Er ist nur für Verstöße gegen jagdrechtliche Bestimmungen zuständig.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Nein, weil es sich um keinen Verstoß gegen das Jagdrecht handelt

Beispiele für falsche Antworten:

  • Ja, wenn es sein Revier ist
  • Nein, denn Forstkulturen dürfen ohne besondere Erlaubnis betreten werden
  • Ja, dazu ist er jederzeit berechtigt