Worum geht es hier ?

Seit der Novellierung des Jagdgesetzes in NRW gibt es nur noch eine Einteilung in Altersklassen. Die Details findet man im Anhang 1 zur Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung NRW. Es sind 5 Klassen, dabei ist die Klasse 3 dem weiblichen Rehwild vorbehalten.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Klasse 1,2,4,5

Beispiele für falsche Antworten:

  • Klasse 1 und 2
  • Klassen 1-5
  • Klassen I-IV