Worum geht es hier ?
Moderne Teilmantelgeschosse setzen Tombak (eine besondere Messingsorte) oder Flussstahl als Mantelmaterial ein.
Beispiele für richtige Antworten:
- Tombak
- Flussstahl
Beispiele für falsche Antworten:
- Blei
- Zinn
- Wolfram
Die 500 Fragen mit Beispiel-Antworten
Moderne Teilmantelgeschosse setzen Tombak (eine besondere Messingsorte) oder Flussstahl als Mantelmaterial ein.
Ferngläser werden in der Form:
Vergrößerung x Objektivdurchmesser
beschrieben.
Im konkreten Fall heißt das: Die Vergrößerung ist 7fach, der Objektivdurchmesser ist 42mm.
Bei fest miteinander verbundenen Läufen kommt es zu einem Effekt vergleichbar mit einem Bimetall-Thermometer. Der sich ausdehnende (heiße) Lauf der Waffe krümmt sich um den kälteren Lauf. Hierdurch kommt es einer Änderung der Treffpunktlage.
Als Faustformel kann man sagen: Breitenausdehnung der Garbe = 1/6 der Schussentfernung. Damit kommt man bei 100m auf ca. 17m. Das ist wie gesagt nur eine grobe Schätzung, daher können auch geringfügig andere Werte in der Prüfung richtig sein.
Der der Patrone (und dem Zündhütchen) nächste Teil der Waffe bzw. des Schlosses ist der Schlagbolzen. Am weitesten entfernt ist der Abzug. Sichert man den Abzug, so kann dennoch z.B. durch einen heftigen Stoß (Fall) der Waffe ein Schuss ausgelöst werden. Bei einer Sicherung direkt am Schlagbolzen kann das nicht passieren.
Einen kompletten Artikel zur Mauser 98 findet man in der Wikipedia. Dort wird auch die Sicherung erklärt: Durch Drehen des Sicherungshebels nach rechts wird der Schlagbolzen in seiner gespannten (hinteren) Position durch die Sicherung festgehalten.
Es klingt etwas simpel, aber der richtige Weg ist das Sichern & Öffnen der Waffe. Mann muss nachsehen, denn die Signalstifte sind keine Hilfe. Sie sagen nur aus ob die Schlosse gespannt sind, und dass passiert bei jedem Abkippen der Waffe, egal ob sich Patronen darin befinden oder nicht.
Das Beschusszeichen muss auf allen wesentlichen Teilen der Waffe angebracht sein.
Kurz gesagt: nein. Die Meinungen über die waidgerechte Schussentfernung bei FLGs gehen zwar stark auseinander, aber es besteht Einigkeit dass sie erheblich kürzer ist als bei gemäß Jagdgesetz zulässigen Büchsen. Je nach Quelle wird bei FLGs von einer maximalen Entfernung von 50-100 m ausgegangen, wobei die 100 m nur mit Spezialflinten erreicht werden können.
Die richtige Antwort kann z.B. dem Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß §7 WaffG entnommen werden. Das Bundesverwaltungsamt stellt diesen Fragenkatalog mit Antworten zur Verfügung, und die Fragen 3.11 und folgende beziehen sich auf die Kennzeichnung von Patronen.