Worum geht es hier ?
Dies wird durch §39 Bundesnaturschutzgesetz festgelegt. Dort wird das Abbrennen generell verboten, ohne eine zeitliche Einschränkung.
Beispiele für richtige Antworten:
- Ganzjährlich
Beispiele für falsche Antworten:
- Während der Brutzeit (im Sommer)
- Ein Abbrennen ist nur im Winter erlaubt
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