Worum geht es hier ?
In §4 LJG NRW ist eine umfängliche Beschreibung zu finden. Die einzelnen Punkte finden sich unten in den richtigen Antworten.
Beispiele für richtige Antworten:
- Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, und Gebäude, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen;
- Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an eine Behausung anstoßen und durch irgendeine Umfriedung begrenzt oder sonst vollständig abgeschlossen sind;
- Friedhöfe;
- Wildgehege, soweit sie nicht jagdlichen Zwecken dienen;
- Bundesautobahnen;
- Kleingartenanlagen gemäß Bundeskleingartengesetz und Dauerkleingärten gemäß Baugesetzbuch.
Beispiele für falsche Antworten:
- Gewässer
- Schießsportanlagen
- Landwirtschafliche Nutzflächen
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