Worum geht es hier ?

In §4 LJG NRW ist eine umfängliche Beschreibung zu finden. Die einzelnen Punkte finden sich unten in den richtigen Antworten.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, und Gebäude, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen;
  • Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an eine Behausung anstoßen und durch irgendeine Umfriedung begrenzt oder sonst vollständig abgeschlossen sind;
  • Friedhöfe;
  • Wildgehege, soweit sie nicht jagdlichen Zwecken dienen;
  • Bundesautobahnen;
  • Kleingartenanlagen gemäß Bundeskleingartengesetz und Dauerkleingärten gemäß Baugesetzbuch.

Beispiele für falsche Antworten:

  • Gewässer
  • Schießsportanlagen
  • Landwirtschafliche Nutzflächen