Worum geht es hier ?
Die Frage ist sehr undankbar, denn die Angaben über die Wurfstärke schwanken in der Literatur. Beim Hasen sind es z.B. mal 2-4, mal 2-3.
„Problemwild“ Luchs:
Um den Luchs als Antwortoption gibt es Diskussionen (siehe auch weiter unten). Er wird von einige Lesern als richtige, von anderen als falsche Antwort gesehen. Der Hintergrund ist, dass er laut LJG NRW kein jagdbares Wild ist, laut BJG dagegen schon.
Um Klarheit zu schaffen, habe ich beim LANUV NRW angefragt und ich konnte den Punkt telefonisch mit einem Mitarbeiter des Ministeriums klären. Mir wurde bestätigt, das für die Prüfung die Gesetzeslage in NRW ausschlaggebend ist. Will sagen: Im Rahmen der Jägerprüfung NRW gehört der Luchs nicht zum Wild. Die Antwort „Luchs“ ist daher falsch.
Beispiele für richtige Antworten:
- Feldhase
- Fischotter
Beispiele für falsche Antworten:
- Wildkaninchen
- Muffelwild
- Rehwild
- Luchs
13. Januar 2020 um 15:18 Uhr
Meiner Meinung nach setzt das Reh auch in der Regel 2-3 Kitze wodurch es sich von den anderen Schalenwildarten unterscheidet
19. Januar 2020 um 11:31 Uhr
Hallo Guido !
Hier bin ich nicht ganz deiner Meinung. In den meisten Quellen finde ich 1-2 Kitze. 3 gibt es zwar auch, aber das ist eher die Ausnahme. In der Wikipedia findet sich auch ein statistisches Beispiel: „Von 573 i[] Ricken, brachten 224 ein einzelnes Kitz, 306 Zwillinge, 41 Drillinge und zwei Vierlinge zur Welt.“. Von daher würde ich meine Antworten so stehen lassen wie sie sind.
Beste Grüße, Martin
3. Juni 2020 um 17:50 Uhr
Dachs und Murmeltier gehören auch noch zu den richtigen Antworten.
Gruß Thomas
20. August 2020 um 9:50 Uhr
Falsch, der Dachs wirft 2-5 Junge
20. August 2020 um 16:00 Uhr
Theoretisch gehört der Luchs doch in NRW nicht zum Wild und wäre demnach falsch, nicht wahr?
21. August 2020 um 11:16 Uhr
Hallo Bjarne, du hast völlig recht. Ich habe den Beitrag gerade geändert. Beste Grüße, Martin
24. August 2020 um 7:20 Uhr
Die Antwort wurde verschlimmbessert. Der Luchs gehört Laut dem BJagdG. zu den Tierarten, welche dem Jagdrecht unterliegen. Somit war es vorher richtig.
http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/BJagdG.pdf
Bitte wieder richtig machen
24. August 2020 um 10:52 Uhr
… siehe unten.
24. August 2020 um 9:42 Uhr
Hallo Bjarne,
hallo Martin,
hier richtet sich die Frage aber nach Wildarten im allgemeinen und nicht nach jagbaren Wild in NRW. Daher würde ich die Antwort „Luchs“ hier auch als richtig sehen.
Zumal die Antwort in der App „NRW Jägerprüfung“ den Luchs auch als richtig wertet.
VG
André
24. August 2020 um 10:45 Uhr
Hallo Andrè,
Ich habe nach Bjanes Kommentar länger über das Thema nachgedacht.
Die eigentliche Frage ist: Was genau ist „Wild“ ?
Entweder man stellt sich auf den Standpunkt, dass Wild nur genau die Tierarten umfasst die in NRW jagdbar sind. Dann ist der Luchs „raus“. Wenn man sich dagegen auf den Standpunkt stellt, dass alle Tiere zum Wild gehören die irgendwo in Deutschland zum jagdbaren Wild gehören, dann ist der Luchs „drin“.
Und leider weiß ich nicht wie der Fragesteller das sieht. Da der Fragesteller die Landesbehörde NRW ist, habe ich eine Vermutung – aber sicher bin ich mir nicht.
Daher entferne ich den Luchs aus den Antworten, sowohl falsch als auch richtig. Ich werde die Frage mal beim Ministerium einreichen (kein Scherz), mal schauen ob jemand antwortet.
Was eine bestimmte App hier als richtig wertet ist m.E. kein Argument. Meinungen gibt es zu dem Thema offensichtlich mehrere. Wird dort eine Erläuterung dazu gebracht, wie man zu dieser Meinung kommt? Das wäre hilfreich. Glaube bitte nicht dass Apps allwissend sind, nur weil man sich dort nicht auf Diskussionen einlässt.
[Update, 31.08.2020 – Luchs ist falsch, siehe oben]
11. November 2020 um 13:21 Uhr
Also der aktuelle Heintges schreibt zu dem Thema Luchs folgendes:“ Die Tragzeit dauert ca. 10 Wochen, danach wirft die Luchsin 2 bis 4 Junge.“
23. November 2020 um 12:18 Uhr
Hallo ! Das mag sein, aber nach aktueller Lage der Dinge ist der Luchs in NRW kein Wild. Beste Grüße, Martin
28. Februar 2022 um 9:07 Uhr
Guten Tag,
Der Luchs ist nach der Neuauflage des Landesjagdgesetzes NRW (Nachfolgend auf das Remelsche Jagdgesetz) wieder im Jagdrecht aufgenommen, aber mit ganzjähriger Jagd Ruhe (Schonzeit). Somit ist der Luchs wieder drin
28. Februar 2022 um 11:11 Uhr
Hallo Claudia ! Sorry, aber hier bist du m.E. im Irrtum. Ich habe gerade (28.02.2022, 11:00 Uhr) einen Blick auf den aktuelle Liste der Wildarten im LJG NRW geworfen, und der Luchs ist nicht enthalten. Beste Grüße, Martin