A-106: Weshalb kann die Fangjagd in Naturschutzgebieten verboten werden?

Worum geht es hier ?

Der Lebendfang kann eine starke Störung für das Wild sein.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Weil auch geschützte Arten gefährdet werden
  • Weil sie dem Schutzzweck des Naturschutzgebiets entgegenwirken

Beispiele für falsche Antworten:

  • In Naturschutzgebieten ist die Jagd per se nicht erlaubt
  • Weil Totschlagfallen nach dem Landesjagdgesetz NRW verboten sind

2 Kommentare

  1. Bin jetzt verwirrt bei der möglichen falschen Antwort :
    „Weil Totschlagfallen nach dem Landesjagdgesetz NRW verboten sind “

    Diese sind in NRW m.K. nach generell verboten .
    Also auch nicht in einem NSG einzusetzen .
    Demnach könnte/müsste dies eine mögliche richtige Antwort sein .

    Gruß Oleg

    • Admin

      20. Februar 2018 um 9:05 Uhr

      Hi Oleg,
      der Witz liegt hier in der Fragestellung. Totschlagfallen sind generell verboten, das ist richtig. Das ist aber nicht der Grund dafür, dass man in manchen Naturschutzgebieten nicht die Fangjagd betreiben darf.
      LG Martin

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