Worum geht es hier ?
Eine Verwechselung von Flintenlaufgeschossen und Schrot kann fatale Folgen haben. Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd verlangt:
(4) Flintenlaufgeschosspatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind.
Da die beiden Patronentypen sich äußerlich kaum unterschieden, sollten sie separat voneinander aufbewahrt werden.
Beispiele für richtige Antworten:
- Flintenlaufgeschosspatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind
Beispiele für falsche Antworten:
- Sie sind gemäß UVV in einem separaten Behälter unterzubringen
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