Worum geht es hier ?
Achtung: Die Brauchbarkeitsprüfung ist nicht zu verwechseln mit der Verbandsgebrauchsprüfung, die vom Jagdgebrauchshundeverband (JGHV) organisiert wird.
Die Brauchbarkeitsprüfung wird vom LJV NRW organisiert, dort kann man auch die Prüfungsordnung nachlesen. In Teil B / §3 (Zulassung) wird beschrieben welche Hunde zugelassen sind. Hier ein Auszug:
§ 3 Zulassung
(1) Zugelassen werden Jagdhunde, die auch an Prüfungen im Bereich des JGHV teilnehmen dürfen. Andere Jagdhunde dieser Rassen und deren Kreuzungen können zugelassen werden.
(2) An der Prüfung teilnehmende Hunde dürfen nicht im gleichen Jahr gewölft worden sein. […]
(3) Heiße Hündinnen werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Prüfungsleiters zur Teilnahme an den Prüfungen zugelassen. […]
Welche Hunde durch den JGHV zugelassen werden, kann in der vom Verein bereitgestellten Rassenübersicht nachgelesen werden.
Beispiele für richtige Antworten:
- Hunde die nicht im gleichen Jahr gewölft sind
- Hunde aus anerkannten Jagdhunderassen und deren Kreuzungen
- Heiße Hündinnen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Prüfungsleiters
Beispiele für falsche Antworten:
- Es handelt sich um eine Prüfung für Apportierhunde, daher sind nur Apportierhunde zugelassen.
- Nur Hunde im Alter von 3 Jahren und mehr
26. Januar 2024 um 15:43 Uhr
Werter Admin, folgender link : http://www.ljv-nrw.de/media/1439370558_bpo_nrw_2015.pdf läuft ins leere
18. Februar 2024 um 15:52 Uhr
… danke für den Hinweis, ist angepasst.
5. Juli 2024 um 16:22 Uhr
Frage, kann ein Heideterrier zur jagdgebrauchs Prüfung geführt werden?
Danke für ihre Antwort
25. Januar 2025 um 13:32 Uhr
Hallo Heinz ! Das ist jetzt sehr speziell. Bitte schau selber nach, das relevante Dokument ist die Satzung des JGHV. In §23 findest du die Kriterien, die je nach Prüfungstyp verschieden sind. WMH, Martin
11. Februar 2025 um 17:07 Uhr
Hallo und Danke für die Erstellung dieser tollen Seite.
Warum sollen Hunde die 3 Jahre alt, oder älter sind nicht zur Brauchbarkeitsprüfung zugelassen werden? Das Mindestalter ist 8 Monate. Ein Höchstalter wird in den Richtlinien hingegen nicht genannt.
„Hunde im Alter von 3 Jahren und mehr“ sollte somit keine falsche Antwort sein.
11. Februar 2025 um 18:03 Uhr
Hallo Peter ! Danke für den Hinweis. Du hast Recht, und ich hab es entsprechend angepasst. Jetzt heißt die falsche Antwort „Nur Hunde im Alter von 3 Jahren und mehr“. So stimmt es. Wmh, Martin