Worum geht es hier ?
Achtung: Die Brauchbarkeitsprüfung ist nicht zu verwechseln mit der Verbandsgebrauchsprüfung, die vom Jagdgebrauchshundeverband (JGHV) organisiert wird.
Die Brauchbarkeitsprüfung wird vom LJV NRW organisiert, dort kann man auch die Prüfungsordnung nachlesen. In Teil B / §3 (Zulassung) wird beschrieben welche Hunde zugelassen sind. Hier ein Auszug:
§ 3 Zulassung
(1) Zugelassen werden Jagdhunde, die auch an Prüfungen im Bereich des JGHV teilnehmen dürfen. Andere Jagdhunde dieser Rassen und deren Kreuzungen können zugelassen werden.
(2) An der Prüfung teilnehmende Hunde dürfen nicht im gleichen Jahr gewölft worden sein. […]
(3) Heiße Hündinnen werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Prüfungsleiters zur Teilnahme an den Prüfungen zugelassen. […]
Welche Hunde durch den JGHV zugelassen werden, kann in der vom Verein bereitgestellten Rassenübersicht nachgelesen werden.
Beispiele für richtige Antworten:
- Hunde die nicht im gleichen Jahr gewölft sind
- Hunde aus anerkannten Jagdhunderassen und deren Kreuzungen
- Heiße Hündinnen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Prüfungsleiters
Beispiele für falsche Antworten:
- Es handelt sich um eine Prüfung für Apportierhunde, daher sind nur Apportierhunde zugelassen.
- Hunde im Alter von 3 Jahren und mehr
26. Januar 2024 um 15:43 Uhr
Werter Admin, folgender link : http://www.ljv-nrw.de/media/1439370558_bpo_nrw_2015.pdf läuft ins leere
18. Februar 2024 um 15:52 Uhr
… danke für den Hinweis, ist angepasst.