Worum geht es hier ?

Ja – wenn die Waffe dafür ausgelegt ist. In den meisten Kipplaufwaffen ist der Rand schon allein deshalb notwendig, weil er für den Auswurf bzw. das Ausziehen der Patronenhülse nach dem Schuss genutzt wird. Wenn die Waffe für randlose Munition ausgelegt ist, dann wird dies auf andere Art und Weise gewährleistet.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Ja, wenn die Waffe dafür ausgelegt ist

Beispiele für falsche Antworten:

  • Nein, Kipplaufwaffen können nur Randpatronen verschießen
  • Randfeuerpatronen dürfen auch aus Kipplaufwaffen verschossen werden