Kategorie: Sachgebiet C

C-124: Bis zu welcher Entfernung reicht die Schusspräzision von Flintenlaufgeschossen aus, um sie auf Frischlinge bei Beachtung der Waidgerechtigkeit verwenden zu können?

Worum geht es hier ?

Die Meinung hierzu ist nicht ganz einheitlich. Im allgemeinen geht man aber von einer Distanz von max. 50m aus. Besonders im US-amerikanischen Raum liest man immer wieder von bis zu 100m, diese werden aber nur mit speziellen „Flinten“ mit gezogenem Lauf erreicht.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Ca. 50m

Beispiele für falsche Antworten:

  • Bis zu 30m (Schrot)
  • Bis zu 1500m

C-123: Welche zwingende Vorschrift enthält die Unfallverhütungsvorschrift „Jagd“ über das Schießen mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen in das Treiben hinein?

Worum geht es hier ?

Die UVV Jagd nennt in §4 folgende Vorschrift:

(8) Mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen darf nicht in das Treiben hineingeschossen werden. Ausnahmen kann der Jagdleiter nur unter besonderen Verhältnissen zulassen, sofern hierdurch eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Es darf nicht in das Treiben hineingeschossen werden
  • Der Jagdleiter kann Ausnahmen zulassen

Beispiele für falsche Antworten:

  • Die UVV Jagd enthält hierzu keine Vorschrift
  • Der Schuss ins Treiben ist nur erlaubt, wenn die Treiber Warnkeleidung tragen

C-122: Zu welchen der nachgenannten Zwecke darf ein Jäger seine Faustfeuerwaffe gebrauchen, wenn die Mündungsenergie der verwendeten Geschosse unter 200 Joule liegt?

Worum geht es hier ?

Das Bundesjagdgesetz sagt in §19 aus, dass es verboten ist:

„auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;“

Leider ist die Formulierung nicht ganz glücklich – auch unter Juristen ist umstritten, ob der Nachsatz zur Mündungsenergie sich nur auf den letzten oder beide Sachverhalte bezieht.

Ich folge hier dem Standpunkt, der in Vahlens Kommentaren zum Bundesjagdgesetzt vertreten wird, und sehe die Wirkung des Nachsatzes hier nur für den Fangschuss. Auch jagdlich macht das Sinn, denn die in der Bau- und Fallenjagd erlegt Tiere sind klein, und es scheint nicht sinnvoll hier eine Mindestenergie von 200 Joule zu verlangen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Zum Wettkampf- und Übungsschießen
  • Für die Bau- und Fallenjagd

Beispiele für falsche Antworten:

  • Für Fangschüsse
  • Für die Jagd auf Niederwild bei geringer Distanz
  • Zu Jagdschutzzwecken

C-121: Darf der Inhaber eines Jahresjagdscheines seine Schonzeitbüchse Kal. .22 lfB innerhalb seines Wohngrundstückes, das mit einer 2 m hohen Mauer umgeben ist, anschießen?

Worum geht es hier ?

Nein, denn im befriedeten Bezirk wird nicht geschossen. Zwar gibt es im Waffengesetz eine Ausnahme im §12, die aber nur Waffen bis 7,5 Joule Geschossenergie betrifft. Zum Vergleich: Ein Büchse zum Schuss auf Schalenwild muss mindesten 2000 Joule haben (außer Rehwild und Seehunde). Für den Jäger ist die Regel daher nicht relevant.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Nein

Beispiele für falsche Antworten:

  • Ja, da er der Inhaber des Hausrechts ist
  • Ja, denn auf eigenem Grund und Boden gilt das Waffengesetz nicht

C-120: Von welchem der nachgenannten Kaliber bei gleicher Schrotgröße enthält eine Schrotpatrone die meisten Schrotkörner?

Worum geht es hier ?

Je größer der Durchmesser der Patrone, desto mehr Schrote passen hinein. Dabei ist der Durchmesser umso größer, je kleiner die Kaliberangabe ist. Also: 12er Kaliber hat am meisten Schrote, 16er hat weniger, 20 noch weniger. Die Hülsenlänge spielt keine Rolle.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Bei einer Liste aus (20/76  – 16/76 – 12/76) :  12/76

Beispiele für falsche Antworten:

  • Bei einer Liste aus (20/76  – 16/76 – 12/76) :  20/76

C-119: Darf ein Revierinhaber vor Aufgang der Bockjagd in seinem Jagdrevier seine Repetierbüchse anschießen?

Worum geht es hier ?

Mit dem am 1. April 2003 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) wurde das Waffengesetz grundlegend überarbeitet und neu strukturiert.

Seitdem heißt es im WaffG §16(6):

Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen

Eine Einschränkung in Bezug auf die Anzahl der Schüsse gibt es hier nicht.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Ja, das Ein- und Anschießen ist lauf Waffengesetz ausdrücklich erlaubt

Beispiele für falsche Antworten:

  • Nein
  • Nur wenn es sich um einen befriedeten Bezirk handelt
  • Nur im Wildgatter

C-117: Darf mit einer Flinte Schalenwild erlegt werden?

Worum geht es hier ?

Das Bundesjagdgesetz verbietet in §19 Abs. 1 Satz 1 ganz pauschal den Schuss mit Schrot auf Schalenwild. Nicht verboten ist allerdings die Verwendung von Flintenlaufgeschossen. Darüber hinaus gilt das Verbot in NRW gemäß §19 Abs. 1 Satz 3 LJG nicht für den Fangschuss.

Zusätzlicher Hinweis zu Flintenlaufgeschossen: Diese müssen in NRW gemäß §19 Abs. 1 Satz 3 LJG bleifrei sein.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Ja, bei Verwendung von Flintenlaufgeschossen (bleifrei)
  • Ja, bei einem Fangschuss

Beispiele für falsche Antworten:

  • Das hängt von der Schrotgröße ab
  • Nur wenn große Schrote (Posten) verwendet werden

C-116: Was ist waffentechnisch unter dem Begriff „Schränkung“ zu verstehen?

Worum geht es hier ?

Siehe auch Frage C-83: Die Schränkung ist eine bewusste seitliche Abweichung des hinteren Schaftes von der Visierlinie. Sie dient der Anpassung der Waffe an den Schützen und ist vor allem bei Flinten wichtig, hier gilt „der Lauf zielt, der Schaft trifft“.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Eine erwünschte seitliche Abweichung des Schaftes von der Visierlinie

Beispiele für falsche Antworten:

  • Die Ausrichtung der einzelnen Läufe in einem Laufbündel
  • Die Abweichung vom Treffpunkt bei einem schräg verkanteten Gewehr