Worum geht es hier ?

Die Maßnahme dient ganz allgemein der Sicherheit: bei offenem Verschluss oder ausgeschwenkter Trommel beim Revolver kann kein Schuss abgegeben werden, und man kann dies schon beim Ansehen der Waffe erkennen.

Darüber hinaus wird es in der Schießvorschrift des DJV im Abschnitt 6.3.2.4 verlangt:

„Langwaffen dürfen nur abgestellt und Kurzwaffen nur abgelegt werden, wenn sie entladen, die Magazine entnommen und die Verschlüsse, soweit konstruktionsbedingt möglich geöffnet bzw. die Trommeln ausgeschwenkt sind.“

Die meisten Schießstände haben diese oder eine ähnliche Regel auch in ihrer jeweiligen Schießstandordnung. Auch die VSG 4.4 Jagd verweist in §6 auf die Schießvorschrift des DJV.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Weil es i.d.R. von der Schießstandordnung verlangt wird
  • Weil die DJV Schießvorschrift es verlangt
  • Aus Sicherheitsgründen

Beispiele für falsche Antworten:

  • Weil es waidgerecht ist
  • Weil der Verschleiß der Waffe so gemindert wird