C-119: Darf ein Revierinhaber vor Aufgang der Bockjagd in seinem Jagdrevier seine Repetierbüchse anschießen?

Worum geht es hier ?

Mit dem am 1. April 2003 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) wurde das Waffengesetz grundlegend überarbeitet und neu strukturiert.

Seitdem heißt es im WaffG §16(6):

Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen

Eine Einschränkung in Bezug auf die Anzahl der Schüsse gibt es hier nicht.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Ja, das Ein- und Anschießen ist lauf Waffengesetz ausdrücklich erlaubt

Beispiele für falsche Antworten:

  • Nein
  • Nur wenn es sich um einen befriedeten Bezirk handelt
  • Nur im Wildgatter

2 Kommentare

  1. Guten Abend,

    Woher haben Sie die Information, dass Sie maximal fünf Schüsse abgeben dürfen?

    Ich fand die Informationen nur „wenige Schüsse“.

    • Admin

      11. November 2022 um 20:36 Uhr

      Hallo Sea, danke für deine Rückfrage. Ich habe nochmal gründlich geforscht, und Belege dafür habe ich keine gefunden. Die aktuelle Regelung (seit April 2003) sieht keine Begrenzung in Bezug auf die Anzahl der Schüsse vor. Mittlerweile denke ich dass die „5 Schüsse“ veraltet sind, und nur in allerlei alten Musterlösungen weiterleben. Ich passe das bei Gelegenheit an. WMH, Martin

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