Kategorie: Sachgebiet D

D-5: Wann wird der Jäger jagdpachtfähig?

Worum geht es hier ?

Das wird durch §11 des Bundesjagdgesetzes geregelt:

(5) Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat. Für besondere Einzelfälle können Ausnahmen zugelassen werden. Auf den in Satz 1 genannten Zeitraum sind die Zeiten anzurechnen, während derer jemand vor dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts eine Jagderlaubnis in der Deutschen Demokratischen Republik besessen hat.

Man muss also 3 Jahre lang den Jagdschein besessen haben, wobei die drei Jahre nicht zusammenhängen müssen. Darüber hinaus muss man einen Jagdschein (also den des 4.Jahres) besitzen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Wenn er in drei vergangenen Jahren bereits einen Jagdschein hatte, und darüber hinaus einen aktuellen Jagdschein besitzt

Beispiele für falsche Antworten:

  • Wenn er im dritten Jahr seinen Jagdschein hat
  • Wenn er den Grundsätzen weidmännischen Handelns folgt
  • Wenn ein polizeiliches Führungszeugnis vorliegt

D-3: Die Schäden welcher Wildtierarten sind ersatzpflichtig?

Worum geht es hier ?

Der §29 des Bundesjagdgesetzes enthält die entsprechende Festlegung. Dort wird ausdrücklich nur ein Schaden von „Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen“ für ersatzpflichtig erklärt. Darüber hinaus können die Länder weitere Tierarten benennen, was aber für NRW (Stand: 28.02.2017) zur Zeit nicht der Fall ist.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Fasan
  • Wildkaninchen
  • Schalenwild

Beispiele für falsche Antworten:

  • Feldhase
  • Rebhuhn
  • Biber

D-2: Ist bei einer Mehrzahl von Jagdpächtern der Jagderlaubnisschein von einem oder von allen Pächtern zu unterzeichnen?

Worum geht es hier ?

Er ist von allen Pächtern zu unterzeichnen. Sie stellen im rechtlichen Sinne eine Gemeinschaft dar, und bei einer Gemeinschaft ist ein einzelnes Mitglied nicht automatisch Vertreter der gesamten Gemeinschaft.

Eine Vertretung durch ein einzelnes Mitglied wäre nur dann möglich, wenn es zwischen den Mitglieder eine entsprechende vertragliche Vereinbarung gäbe.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Von allen Pächtern

Beispiele für falsche Antworten:

  • Von einer Mehrheit der Pächter
  • Von einem Pächter