Worum geht es hier ?
Ja, darf er, aber nicht als Jäger. Das ist durch §16 BJG ausdrücklich untersagt. Dennoch kann er z.B. als Treiber teilnehmen, so wie jeder andere Nicht-Jäger.
Beispiele für richtige Antworten:
- Nicht als Jäger
- Eine Teilnahme als Treiber ist erlaubt
Beispiele für falsche Antworten:
- Ja, da auch ein Jugendjagdschein ein Jagdschein ist
- Jugendliche dürfen in keiner Form an einer Jagd teilnehmen
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