Worum geht es hier ?
Ja, aber nur bei schweren Erkrankungen, und wenn ein Fangen und Versorgen problematisch ist. So legt es §22a BJG fest.
Beispiele für richtige Antworten:
- Ja, aber nur schwerkrankes Wild, es sei denn, dass es genügt und möglich ist, es zu fangen und zu versorgen
Beispiele für falsche Antworten:
- Krankes Wild darf jederzeit geschossen werden
- Der Abschuss ist mit Genehmigung der UJB möglich
- Nein, innerhalb der Schonzeit darf kein Schuss fallen
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