Worum geht es hier ?

Ja, aber nur bei schweren Erkrankungen, und wenn ein Fangen und Versorgen problematisch ist. So legt es §22a BJG fest.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Ja, aber nur schwerkrankes Wild, es sei denn, dass es genügt und möglich ist, es zu fangen und zu versorgen

Beispiele für falsche Antworten:

  • Krankes Wild darf jederzeit geschossen werden
  • Der Abschuss ist mit Genehmigung der UJB möglich
  • Nein, innerhalb der Schonzeit darf kein Schuss fallen