Worum geht es hier ?
Wird ein Hund im Zwinger gehalten, so schreibt §6 Tierschutz-Hundeverordnung vor wie groß dieser Zwinger zu sein hat.
Die Mindestgröße ist von der Größe des Hundes abhängig: Für einen Hund mit einer Widerristhöhe bis 50cm muss der Zwinger mindestens 6qm groß sein, für Hunde von 50cm bis 65cm Widerristhöhe sind 8qm notwendig, für noch größere Hunde sind 10qm nötig. Geht man davon aus dass ein mittelgroßer Jagdhund eine Widerristhöhe von 42-62 cm hat, so kommen nur 2 Antworten in Frage.
Beispiele für richtige Antworten:
- 6 qm für einen Hund bis zu 50 cm Widerristhöhe
- 8 qm für einen Hund von 50 cm bis 65 cm Widerristhöhe
Beispiele für falsche Antworten:
- 18 qm
- Immer 10 qm
14. April 2023 um 14:45 Uhr
Guten Tag,
erst mit 51cm Widerrist gelten die 8qm. Das eigentliche Problem der Fragestellung ist: Was ist ein mittelgroßer Hund? Das ist aber abhängig von der Rasse.
17. April 2023 um 17:41 Uhr
Hallo Muest ! Ja, das sehe ich auch so. Und ich habe bislang keine gute Definition dafür bei FCI oder JGHV gefunden. Bin für jeden Tipp dankbar ! Beste Grüße, Martin