Worum geht es hier ?
Damit die Tiere gejagt werden könne, müssen sie zu den im Jagdgesetz genannten Tierarten gehören und herrenlos sein. Gemäß §960 BGB werden sie herrenlos, „wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt“.
Beispiele für richtige Antworten:
- Nur wenn es sich um eine der in §2 LJG NRW genannten Tierarten handelt und sie herrenlos geworden sind
Beispiele für falsche Antworten:
- Nein, da sie jemandem gehören
- Ja, sobald sie nicht mehr im Gehege sind
15. August 2020 um 8:43 Uhr
Rechtschreibung in „Worum geht es hier?“
Damit die Tiere gejagt werden können …..
16. August 2020 um 14:12 Uhr
Danke für den Hinweis – habe den Fehler gerade gerade korrigiert. Beste Grüße, Martin