Worum geht es hier ?

Von den Tieren, die im Jagdgesetz NRW §2 erwähnt sind, halten Waschbär, Marderhund und der Dachs eine Winterruhe. Eine Winterruhe ist übrigens nicht gleichzusetzen mit einem Winterschlaf. Eine Winterruhe ist lediglich einer Phase stark verminderter Aktivität.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Dachs
  • Waschbär
  • Marderhund

Beispiele für falsche Antworten:

  • Reh
  • Wildkaninchen
  • Baummarder