Worum geht es hier ?

Eine Verwechselung von Flintenlaufgeschossen und Schrot kann fatale Folgen haben. Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd verlangt:

(4) Flintenlaufgeschosspatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind.

Da die beiden Patronentypen sich äußerlich kaum unterschieden, sollten sie separat voneinander aufbewahrt werden.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Flintenlaufgeschosspatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind

Beispiele für falsche Antworten:

  • Sie sind gemäß UVV in einem separaten Behälter unterzubringen