A-70: Die Begrenzung der Schwarzwildbestände verlangt auch einen selektiven Bachenabschuss. Was ist dabei zu beachten?

Worum geht es hier ?

Die Zuwachsrate beim Schwarzwild liegt bei 180%, so dass z.T. drastische Maßnahmen zur Bestandsreduzierung ergriffen werden müssen.

Aus Rotten mit Altbachen können im Spätherbst daher bis Ende Januar auch führende Bachen erlegt werden, wenn ihre Frischlinge ein Gewicht von mindestens 25 kg haben. Die Leitbache sollte nicht erlegt werden, da die Rotte dann zerbrechen kann und die Rauschsynchronisation erschwert wird.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Die Leitbache sollte nicht erlegt werden
  • Aus Rotten mit Altbachen können im Spätherbst bis Ende Januar auch führende Bachen erlegt werden, wenn ihre Frischlinge ein Gewicht von ungefähr 25 kg oder mehr haben.

Beispiele für falsche Antworten:

  • Die Leitbache ist zuerst zu erlegen
  • Führende Bachen sind zuerst zu erlegen

2 Kommentare

  1. Hallo,
    das mit der Rauschsynchronisation ist ein bereits überholter Wissensstand. Auch im Heintges (2021) wird darauf nochmals verwiesen.
    Die Leitbache kann also erlegt werden, solange sie nicht selber führend ist.

    LG

    • Admin

      17. April 2021 um 14:59 Uhr

      Hallo Joelle ! Dieses Thema wird zur Zeit stark diskutiert, wobei verschiedenste Standpunkte vertreten werden. Ich vertrete hier einen eher konservativen Standpunkt, weil ich davon ausgehe dass auch das Ministerium eher einen konservativen Standpunkt vertritt. Dass Heintges hier etwas anderes schreibt mag sein, aber Heintges ist nur eine von vielen Quellen. Mit besten Grüßen & WMH, Martin

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