Worum geht es hier ?

Der Anhang 1 der Durchführungsverordnung für das Landesjagdgesetz NRW schreibt aktuell (Stand: 24.01.2017) einen Prozentsatz von 80% für Frischlinge, 10% für Überläufer und 10% für ausgewachsene Keiler/Bachen vor.

Beispiele für richtige Antworten:

  • 80%

Beispiele für falsche Antworten:

  • 70%
  • 75%