Worum geht es hier ?
Der Anhang 1 der Durchführungsverordnung für das Landesjagdgesetz NRW schreibt aktuell (Stand: 24.01.2017) einen Prozentsatz von 80% für Frischlinge, 10% für Überläufer und 10% für ausgewachsene Keiler/Bachen vor.
Beispiele für richtige Antworten:
- 80%
Beispiele für falsche Antworten:
- 70%
- 75%
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