Ein Wildacker sollte nur dort angelegt werden, wo er sich in Bezug auf den Naturschutz nicht negativ auswirkt. Ökologisch wertvolle Flächen kommen daher nicht in Frage.
Beispiele für richtige Antworten:
- Eine ehemalige landwirtschaftliche Nutzfläche
- Die Trasse einer Stromleitung
- Wegeränder
Beispiele für falsche Antworten:
- Eine Trockenwiese
- Eine Feuchtwiese mit seltenen Tieren
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