Worum geht es hier ?
Ein Eingriff in Natur und Landschaft ist nicht prinzipiell verboten, unterliegt aber einer regulierenden Gesetzgebung. Danach ist es in bestimmten Fällen möglich, dass ein Eingriff vorgenommen wird, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt.
Beispiele für richtige Antworten:
- Durch Schaffung von Ausgleichsflächen (z.B. Ackerland, das renaturiert wird)
- Durch Ausgleichsmaßnahmen, z.B. setzen neuer Bäume als Ausgleich für eine Fällung
- Unter bestimmten Bedingungen kommt auch eine Ausgleichszahlung in Frage
Beispiele für falsche Antworten:
- Durch effizientere Gestaltung der Restflächen
- Durch Wildfütterung, wenn der Lebensraum des Wildes eingeschränkt wird
20. Oktober 2021 um 8:23 Uhr
Die Antwort „Durch. finanziellen Ausgleich“ verstehe ich nicht? Durch Geld ist der Eingriff doch nicht ausgeglichen, sondern erst wenn sichergestellt ist, dass dieses Geld nicht versickert sondern entsprechend zweckdienlich ausgegeben wird und das ist keinesfalls immer sicher.
Gilt das als offiziell richtige Antwort? Dann ist das was das ich mir ganz doll merken muss!!
30. Oktober 2021 um 13:06 Uhr
Hallo Wilhelm,
ein finanzieller Ausgleich kommt nur unter bestimmten Bedingungen in Frage. Die Details stehen in §15(6) des BNatschG. Die Ausgleichszahlung muss dann allerdings für Belange des Naturschutzes eingesetzt werden.
Best Grüße & WmH, Martin