Worum geht es hier ?

Grundsätzlich gelten in Naturschutzgebieten die gleichen Regelungen wie in Nicht-Naturschutzgebieten, d.h. in Notzeiten kann eine angemessene Fütterung der notleidenden Wildarten stattfinden. Für einzelne Naturschutzgebiete kann es aber z.B. aufgrund des Landschaftsplans spezielle Einschränkungen geben.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Eine Fütterung ist nur in Notzeiten gestattet
  • Wildfütterungen sind prinzipiell auch in Naturschutzgebieten erlaubt
  • Ja, es sei denn es gibt für das spezielle Naturschutzgebiet eine Sonderregelung

Beispiele für falsche Antworten:

  • Eine Fütterung in Naturschutzgebieten ist stets verboten