Worum geht es hier ?
Ja, jede Form der Gesellschaftsjagd braucht einen Jagdleiter. So sieht es die UVV Jagd der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor. Alls Gesellschaftsjagden gelten dabei alle Jagden, an denen mehr als vier Personen jagdlich zusammenwirken (LJG NRW §17a).
Beispiele für richtige Antworten:
- Ja, immer
Beispiele für falsche Antworten:
- Nur wenn mehr als 8 Personen teilnehmen
- Nur bei Treibjagden, nicht bei Drückjagden
20. März 2021 um 14:38 Uhr
UVV Jagd
§ 4 Besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagden
(1) Bei Gesellschaftsjagden muss der Unternehmer einen Jagdleiter bestimmen, wenn er nicht selbst diese Aufgabe wahrnimmt. Die Anordnungen des Jagdleiters sind zu befolgen.
20. März 2021 um 19:28 Uhr
Hallo Max! Danke für den Hinweis, habe den Text gerade überarbeitet, und dabei auch die Links angepasst. Beste Grüße & WMH, Martin