Worum geht es hier ?
Das Bundesjagdgesetz verbietet per se den Einsatz von Fallen, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten. Die DVO zum Landesjagdgesetz NRW verbietet darüber hinaus sog. Totschlagfallen. Es bleiben also nur Röhren- und Kastenfallen übrig, wobei die Kastenfallen bestimmte Mindestmaße erfüllen müssen.
Beispiele für richtige Antworten:
- Röhrenfallen
- Kastenfallen
- Kastenfallen ab einer bestimmten Größe
Beispiele für falsche Antworten:
- Totschlagfallen
- Schlingen
- Fallgruben
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