Worum geht es hier ?
Der Hausgarten ist nach §4 LJG NRW ein befriedeter Bezirk. Das Aneignungsrecht liegt daher beim Eigentümer des Gartens.
Beispiele für richtige Antworten:
- Ich übergebe den Fasan dem Eigentümer des Gartens
Beispiele für falsche Antworten:
- Nur wenn der Eigentümer Jäger ist darf er den Fasan behalten
- Der Fasan unterliegt dem Gewohnheitsrecht, ich darf ihn daher behalten
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