Worum geht es hier ?
Dort Anforderungen hierfür stehen in der Tier-LMHV. Dort heißt es z.B. im §15:
[…]
3. Fleisch von Geflügel oder Hasentieren nur bei einer Temperatur von nicht mehr als + 4 °C,
4. Wildkörper erlegten
a) Großwildes nur bei einer Temperatur von nicht mehr als + 7 °C,
b) Kleinwildes nur bei einer Temperatur von nicht mehr als + 4 °C,
[…]
Dabei fällt Schalenwild unter das Großwild. Die gleiche Anforderung wird in der Anlage 4 („Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild“) noch einmal wiederholt.
Beispiele für richtige Antworten:
- Schalenwild auf 7° Celsius
- Kleinwild auf 4° Celsius
Beispiele für falsche Antworten:
- Das Wild muss eingefroren werden (-18° Celsius)
- Für alle Haarwildarten gelten 7° Celsius
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