Worum geht es hier ?

Dort Anforderungen hierfür stehen in der Tier-LMHV. Dort heißt es z.B. im §15:

[…]
3. Fleisch von Geflügel oder Hasentieren nur bei einer Temperatur von nicht mehr als + 4 °C,
4. Wildkörper erlegten
a) Großwildes nur bei einer Temperatur von nicht mehr als + 7 °C,
b) Kleinwildes nur bei einer Temperatur von nicht mehr als + 4 °C,
[…]

Dabei fällt Schalenwild unter das Großwild. Die gleiche Anforderung wird in der Anlage 4 („Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild“) noch einmal wiederholt.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Schalenwild auf 7° Celsius
  • Kleinwild auf 4° Celsius

Beispiele für falsche Antworten:

  • Das Wild muss eingefroren werden (-18° Celsius)
  • Für alle Haarwildarten gelten 7° Celsius