Worum geht es hier ?
Das Dienstleistungszentren Ländlicher Raum des Landes Rheinland-Pfalz hat zum Thema „Verbiss durch Kaninchen und Hasen“ einen interessanten Artikel veröffentlicht. Dort heißt es:
Ein Zaun, der Hasen und Wildkaninchen das Eindringen verwehrt, muss mindestens 1 m hoch sein und 30 cm eingegraben werden; die Maschenweite darf höchstens 40 mm betragen.
Beispiele für richtige Antworten:
- 40mm
Beispiele für falsche Antworten:
- 15mm
- 75mm
- 10cm
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